{"id":2610,"date":"2024-08-08T09:15:11","date_gmt":"2024-08-08T09:15:11","guid":{"rendered":"https:\/\/ihunt-rent.si\/splosni-pogoji-najema-e-koles\/"},"modified":"2024-08-12T12:03:28","modified_gmt":"2024-08-12T12:03:28","slug":"allgemeine-mietbedingungen-e-bikes","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/ihunt-rent.si\/de\/allgemeine-mietbedingungen-e-bikes\/","title":{"rendered":"ALLGEMEINE MIETBEDINGUNGEN \u2013 E-BIKES"},"content":{"rendered":"\t\t<div data-elementor-type=\"wp-page\" data-elementor-id=\"2610\" class=\"elementor elementor-2610 elementor-2280\">\n\t\t\t\t\t\t<section class=\"elementor-section elementor-top-section elementor-element elementor-element-d69f02e elementor-section-full_width header_banner_bg elementor-section-height-default elementor-section-height-default\" data-id=\"d69f02e\" data-element_type=\"section\" data-settings=\"{&quot;background_background&quot;:&quot;classic&quot;}\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-container 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Vermieters und des Mieters.\n\nDiese Bedingungen sind f\u00fcr den Vermieter und den Mieter als vertragliche Bestimmungen bindend, gem\u00e4\u00df Artikel 120 des Obligationengesetzes (Amtsblatt der RS, Nr. 97\/2007).\n\n<strong>Artikel 2<\/strong>\n\n<strong>ALLGEMEINE BEDINGUNGEN<\/strong>\n\nIn diesen Bedingungen haben die einzelnen Ausdr\u00fccke die folgende Bedeutung:\n<ul>\n \t<li>Die Fahrr\u00e4der sind Eigentum des Vermieters;<\/li>\n \t<li>Die Mietstation ist der Ort, an dem das Vertragsverh\u00e4ltnis f\u00fcr die Anmietung des Fahrrads und der Fahrradausr\u00fcstung (im Folgenden: Fahrrad) begr\u00fcndet wird und der Punkt, an dem das Fahrrad gemietet und zur\u00fcckgegeben wird;<\/li>\n \t<li>Der Vermieter ist STF d.o.o., Hrpelje na Gorici 25, 6240 Kozina;<\/li>\n \t<li>Der Mieter ist die Person, die das Fahrrad mietet;<\/li>\n \t<li>Die Website ist unter der Webadresse http:\/\/ihunt-rent.si zug\u00e4nglich.<\/li>\n<\/ul>\n\n<strong>Artikel 3<\/strong>\n\nDie Bedingungen sind auf der Website http:\/\/ihunt-rent.si ver\u00f6ffentlicht und bilden einen integralen Bestandteil des Mietverh\u00e4ltnisses zwischen dem Vermieter und jedem Mieter. Der Vermieter beh\u00e4lt sich das Recht vor, die Bedingungen zu \u00e4ndern oder zu erg\u00e4nzen. Sofern nicht anders angegeben, treten die ge\u00e4nderten Bedingungen am Tag ihrer Ver\u00f6ffentlichung auf der Website in Kraft.\n<ol>\n \t<li style=\"list-style-type: none;\"><\/li>\n<\/ol>\n\n<strong>Artikel 4<\/strong>\n\nDie Anmietung von Fahrr\u00e4dern bei STF d.o.o. (im Folgenden \u201eder Vermieter\u201c) wird durch diese allgemeinen Mietbedingungen, den mit STF d.o.o. abgeschlossenen Fahrradmietvertrag (im Folgenden \u201eder Vertrag\u201c), die offizielle Preisliste von STF d.o.o. und das korrekt ausgef\u00fcllte und unterzeichnete \u00dcbergabeprotokoll, das Teil des Fahrradmietvertrags ist, geregelt.\n\n<strong>Artikel 5<\/strong>\n\nDas Vertragsverh\u00e4ltnis wird begr\u00fcndet, wenn der Vermieter und der Mieter den Vertrag und das \u00dcbergabeprotokoll ausf\u00fcllen und unterzeichnen.\n\nDer Vertrag und das \u00dcbergabeprotokoll werden an der Mietstation erhalten und ausgef\u00fcllt. Wenn der Vertrag oder das \u00dcbergabeprotokoll nicht vollst\u00e4ndig ausgef\u00fcllt ist, kann der Vermieter den Mieter zur Erg\u00e4nzung auffordern. Wenn der Mieter die Erg\u00e4nzung nicht rechtzeitig vornimmt oder die Erg\u00e4nzung unvollst\u00e4ndig ist, kann der Vermieter das Vertragsverh\u00e4ltnis gem\u00e4\u00df diesen Bedingungen einseitig k\u00fcndigen.\n\n<strong>Artikel 6<\/strong>\n\n6.1. Der Mieter muss dem Vermieter ein g\u00fcltiges pers\u00f6nliches Dokument vorlegen, das der Vermieter bis zur R\u00fcckgabe des Fahrrads aufbewahren kann (zum Zweck des Kopierens oder Aufzeichnens der erforderlichen Identifikationsdaten).\n\n6.2. Der Mieter verpflichtet sich, bei Abschluss des Vertrags wahre pers\u00f6nliche Daten anzugeben.\n\n6.3. Der Mieter, der das gemietete Fahrrad nutzen wird, muss die Bedingungen erf\u00fcllen, die vom Vertreter des Vermieters an der Mietstation f\u00fcr eine g\u00fcltige Anmietung erforderlich sind.\n\n6.4. Die Fahrradvermietung ist kostenpflichtig. Die Preisliste f\u00fcr die Vermietung und andere damit verbundene Kosten sind auf der Website http:\/\/ihunt.si ver\u00f6ffentlicht.\n\n6.5. Das Fahrrad darf nur von Erwachsenen benutzt werden. Minderj\u00e4hrige d\u00fcrfen das Fahrrad nur unter Aufsicht eines Erwachsenen benutzen, der die Verantwortung f\u00fcr etwaige Sch\u00e4den \u00fcbernimmt, die der Minderj\u00e4hrige einer dritten Person oder sich selbst zuf\u00fcgt.\n\n6.6. Der Vertreter des Vermieters kann die Herausgabe des Fahrrads an eine Person verweigern, die nach seiner Meinung nicht in der Lage ist, das Fahrrad zu fahren, wie es das Stra\u00dfenverkehrssicherheitsgesetz (ZVCP-1) vorschreibt, oder aus einem anderen berechtigten Grund.\n\n6.7. Wenn derselbe Mieter wiederholt gegen diese Bedingungen verst\u00f6\u00dft, hat der Vermieter das Recht, ihm den Zugang zum Fahrrad f\u00fcr einen bestimmten oder unbestimmten Zeitraum zu verwehren.\n\n<strong>Artikel 7<\/strong>\n\n<strong>Methode zur Nutzung der Mietdienste:<\/strong>\n\n7.1. Der Kunde besucht die Mietstation des Vermieters w\u00e4hrend der Arbeitszeit oder der Vermieter liefert das Fahrrad\/die Fahrr\u00e4der an den gew\u00fcnschten Abholort des Kunden. Der Kunde legt ein g\u00fcltiges pers\u00f6nliches Dokument vor, vereinbart mit dem Vertreter des Vermieters alle Mietbedingungen, unterzeichnet den Fahrradmietvertrag und f\u00fcllt das \u00dcbergabeprotokoll korrekt aus und unterzeichnet es. Wenn eine Gruppe von Kunden mehrere Fahrr\u00e4der mieten m\u00f6chte, k\u00f6nnen diese Dokumente von einem Mieter im Namen der Gruppe unterzeichnet werden, aber er muss auch dem Vermieter alle erforderlichen Identifikationsdaten aller Mieter zur Verf\u00fcgung stellen.\n\n7.2. Bei der \u00dcbergabe des Fahrrads f\u00fchren der Mieter und der Vertreter des Vermieters gemeinsam eine Inspektion des Fahrrads durch. Bei der \u00dcbernahme des Fahrrads best\u00e4tigt der Mieter den Zustand des Fahrrads durch Unterzeichnung des \u00dcbergabeprotokolls oder erkennt einen geringf\u00fcgigen zul\u00e4ssigen Mangel an, wenn dieser durch normale Abnutzung verursacht wurde und kein Risiko f\u00fcr den Betrieb des Fahrrads darstellt. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter jeden Mangel am Fahrrad und an der Fahrradausr\u00fcstung mitzuteilen, den er vor dem Verlassen der Mietstation bemerkt.\n\n7.3. Der Mieter, der ein Fahrrad in gutem und technisch einwandfreiem Zustand \u00fcbernimmt, muss es am vereinbarten Ort im gleichen Zustand zur\u00fcckgeben (unter Ber\u00fccksichtigung der zul\u00e4ssigen Abnutzung, wie z.B. erwarteter Schmutz am Fahrrad).\n\n7.4. Der Mieter verpflichtet sich, das gemietete Fahrrad rechtzeitig und sp\u00e4testens bis zur vereinbarten Zeit, wie im Mietvertrag festgelegt, zur\u00fcckzugeben.\n\n7.5. Im Falle einer Versp\u00e4tung bei der R\u00fcckgabe des gemieteten Fahrrads wird eine Vertragsstrafe in H\u00f6he des Mietpreises f\u00fcr einen zus\u00e4tzlichen Tag f\u00e4llig.\n\n7.6. Der Mieter, der das gemietete Fahrrad oder die Ausr\u00fcstung in nicht funktionsf\u00e4higem oder besch\u00e4digtem Zustand zur\u00fcckgibt, kann das Fahrrad gegen ein anderes, voll funktionsf\u00e4higes, bis zum Ende der Mietdauer austauschen. In diesem Fall muss der Mieter den Vermieter sofort \u00fcber die Gr\u00fcnde f\u00fcr den Schaden am Fahrrad informieren. Ein solcher Austausch von Fahrrad oder Ausr\u00fcstung erfolgt je nach Verf\u00fcgbarkeit von Fahrr\u00e4dern und Ausr\u00fcstung beim Vermieter, unabh\u00e4ngig davon, ob das Ersatzfahrrad oder die Ausr\u00fcstung unterschiedliche Eigenschaften im Vergleich zum ausgetauschten hat. Wenn der Vermieter kein Ersatzfahrrad (Ausr\u00fcstung) zur Verf\u00fcgung hat, ist er nicht verpflichtet, dem Mieter eine R\u00fcckerstattung zu gew\u00e4hren, wenn weniger als 2 Stunden bis zum Ende der Miete verbleiben. Andernfalls wird dem Mieter ein anteiliger Teil der Miete zur\u00fcckerstattet. Der Vermieter beachtet die in diesem Punkt genannten Regeln, wenn das zur\u00fcckgegebene Fahrrad oder die Ausr\u00fcstung nicht aufgrund vors\u00e4tzlichen Verhaltens des Mieters besch\u00e4digt wurde.\n\n7.7. Bei der R\u00fcckgabe des Fahrrads und\/oder der Ausr\u00fcstung erstellen und unterzeichnen der Mieter und der Vermieter das \u00dcbergabeprotokoll und dokumentieren etwaige Sch\u00e4den an den gemieteten und zur\u00fcckgegebenen Gegenst\u00e4nden. Wenn der Mieter das \u00dcbergabeprotokoll nicht unterschreiben m\u00f6chte oder den Feststellungen des Vermieters nicht zustimmt, hat letzterer das Recht, gem\u00e4\u00df den Bestimmungen dieser allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen zu handeln, insbesondere denen, die sich auf die Zahlung von Schadenersatz und die Kaution beziehen.\n\n7.8. Bei der Abholung des Fahrrads kann der Vermieter vom Mieter die Zahlung einer Kaution in H\u00f6he von 100 \u20ac in bar verlangen. Die Kaution wird vollst\u00e4ndig zur\u00fcckerstattet, wenn das gemietete Fahrrad unbesch\u00e4digt und p\u00fcnktlich zur\u00fcckgegeben wird.\n\n7.9. Wenn die Kaution nicht ausreicht, um die Reparatur oder den Ersatz des Fahrrads zu decken, ist der Mieter verpflichtet, den Schaden, den er dem Vermieter verursacht hat, vollst\u00e4ndig zu ersetzen.\n\n<strong>Artikel 8<\/strong>\n\n<strong>Nutzungsbedingungen<\/strong>\n\n8.1. Der Mieter darf das Fahrrad auf eigene Gefahr nur als gew\u00f6hnliches Fortbewegungsmittel im normalen Stra\u00dfenverkehr und in einer Weise verwenden, die f\u00fcr durchschnittliche Sportbegeisterte \u00fcblich ist. Der Mieter muss das Fahrrad und die Fahrradausr\u00fcstung mit Sorgfalt und Vorsicht behandeln.\n\n8.2. Die Nutzung des Fahrrads erfordert eine entsprechende k\u00f6rperliche Fitness des Mieters. Mit Abschluss des Mietvertrags und anderer Dokumente \u00fcbernimmt der Mieter die volle Verantwortung daf\u00fcr, dass er k\u00f6rperlich und geistig in der Lage ist, das Fahrrad zu verwenden und zu bedienen, und \u00fcbernimmt damit auch die volle Verantwortung f\u00fcr Sch\u00e4den, die aus seiner mangelnden F\u00e4higkeit resultieren.\n\n8.3. Der Mieter muss die Gebrauchsanweisungen beachten und die geltenden Stra\u00dfenverkehrsregeln einhalten. Der Vermieter, bei dem der Mieter das Fahrrad mietet, haftet nicht f\u00fcr die Folgen (z.B. Sch\u00e4den oder Geldstrafen) einer unsachgem\u00e4\u00dfen Nutzung des Fahrrads und der Fahrradausr\u00fcstung und der Nichteinhaltung der geltenden Stra\u00dfenverkehrsregeln durch den Mieter.\n\n8.4. Der Mieter ist verpflichtet:\n<ul>\n \t<li>den Service mit der notwendigen Vorsicht, Sorgfalt und Umsicht unter Ber\u00fccksichtigung dieser Nutzungsbedingungen zu nutzen;<\/li>\n \t<li>das Fahrrad zu \u00fcberwachen;<\/li>\n \t<li>das Fahrrad so zu behandeln, dass Sch\u00e4den, Zerst\u00f6rung oder Verlust ausgeschlossen sind;<\/li>\n<\/ul>\n8.5. Geeignete Nutzung schlie\u00dft aus:\n<ul>\n \t<li>jede Nutzung des Fahrrads in einer Weise, die den Benutzer oder Dritte gef\u00e4hrdet;<\/li>\n \t<li>jede Demontage oder der Versuch einer Demontage des gesamten Fahrrads oder eines Teils davon;<\/li>\n \t<li>die Nutzung des Fahrrads und der Ausr\u00fcstung bei Sportveranstaltungen;<\/li>\n \t<li>die Nutzung des Fahrrads zu kommerziellen Zwecken oder die Untervermietung des Fahrrads;<\/li>\n \t<li>die Nutzung des Fahrrads zum Transport gef\u00e4hrlicher Stoffe, illegaler Waren, Personen oder Eigentum gegen Bezahlung;<\/li>\n \t<li>das Fahren unter Alkoholeinfluss, Beruhigungsmitteln, Schlafmitteln oder anderen Substanzen, die die Fahrf\u00e4higkeit des Fahrers beeintr\u00e4chtigen k\u00f6nnen;<\/li>\n \t<li>jede andere \u00e4hnliche Missbrauchshandlung.<\/li>\n<\/ul>\n8.6. Um die Reservierung zu best\u00e4tigen, m\u00fcssen Sie den gesamten Betrag bezahlen.\n\n8.7. Stornierung. Bei Stornierung der Reservierung, die mindestens 5 Tage vor dem Mietbeginn vorgenommen wurde, wird die Zahlung nach Abzug der \u00dcberweisungskosten (5% der gesamten Zahlung) vollst\u00e4ndig zur\u00fcckerstattet; bei Stornierung in den letzten 4 Tagen wird der gesamte Betrag einbehalten.\n\n<strong>Artikel 9<\/strong>\n\n<strong>Haftung des Mieters f\u00fcr Sch\u00e4den:<\/strong>\n\n9.1. W\u00e4hrend der Mietdauer haftet der Mieter f\u00fcr jeden Vorfall oder f\u00fcr alle Sch\u00e4den, die ihm selbst, Dritten oder deren Eigentum durch die Nutzung des Fahrrads des Vermieters entstehen.\n\n9.2. Im Falle eines Schadens am Fahrrad, der auf unsachgem\u00e4\u00dfe Nutzung des Fahrrads oder der Ausr\u00fcstung zur\u00fcckzuf\u00fchren ist, muss der Mieter dem Vermieter den Schadensersatz in H\u00f6he des entstandenen Schadens zahlen. Der Schaden wird vom Vertreter des Vermieters bei der R\u00fcckgabe des Fahrrads und der Ausr\u00fcstung gem\u00e4\u00df der Preisliste f\u00fcr neue Fahrr\u00e4der und Ausr\u00fcstung bewertet, unter Ber\u00fccksichtigung der normalen Abnutzung des Fahrrads und der Ausr\u00fcstung bis zum Zeitpunkt der \u00dcbergabe an den Mieter. Die Reparaturpreisliste ist bei STF d.o.o. und auf der Website http:\/\/ihunt-rent.si ver\u00f6ffentlicht.\n\n9.3. Im Falle eines Diebstahls des Fahrrads oder der Fahrradausr\u00fcstung durch den Mieter oder einer nicht erfolgten R\u00fcckgabe oder einer irreparablen Besch\u00e4digung muss der Mieter dem Vermieter eine Entsch\u00e4digung in H\u00f6he des Wertes eines neuen Fahrrads und der Fahrradausr\u00fcstung gem\u00e4\u00df der Preisliste f\u00fcr neue Fahrr\u00e4der und Ausr\u00fcstung zahlen.\n\n9.4. Wenn das gemietete Fahrrad nicht rechtzeitig zur\u00fcckgegeben wird oder der Mieter den Vermieter nicht \u00fcber eine unvorhergesehene Verz\u00f6gerung informiert, wird davon ausgegangen, dass der Mieter das Fahrrad unrechtm\u00e4\u00dfig angeeignet hat. Der Vermieter ist berechtigt, die Polizei und andere zust\u00e4ndige Beh\u00f6rden zu benachrichtigen.\n\n9.5. Im Falle eines Diebstahls des Fahrrads oder der Fahrradausr\u00fcstung durch eine dritte Person oder einer Besch\u00e4digung des Fahrrads und der Ausr\u00fcstung bei einem Verkehrsunfall, der von der Polizei untersucht wird, muss der Mieter dem Vermieter eine Kopie des Polizeiberichts und einen Diebstahlbericht vorlegen und dem Vermieter innerhalb von 5 Tagen nach dem Tag des Diebstahls eine Kaution in H\u00f6he des Preises gem\u00e4\u00df der Preisliste f\u00fcr neue Fahrr\u00e4der und Ausr\u00fcstung zahlen, unter Ber\u00fccksichtigung der normalen Abnutzung des Fahrrads und der Ausr\u00fcstung bis zum Zeitpunkt der \u00dcbergabe an den Mieter. Die Kaution wird dem Mieter nur im Falle der R\u00fcckgabe der gestohlenen Ausr\u00fcstung zur\u00fcckerstattet. Andernfalls wird der Betrag als vereinbarte Entsch\u00e4digung einbehalten.\n\n9.6. Das Fahrrad bleibt in vollem Umfang in der ausschlie\u00dflichen Verantwortung des Mieters, bis der Vermieter eine Kopie der Strafanzeige erh\u00e4lt.\n\n<strong>Artikel 10<\/strong>\n\n<strong>Vertragsk\u00fcndigung:<\/strong>\n\n10.1 Im Falle eines Versto\u00dfes des Mieters gegen eine Bestimmung dieser allgemeinen Mietbedingungen, des abgeschlossenen Fahrradmietvertrags mit STF d.o.o. oder des \u00dcbergabeprotokolls hat der Vermieter das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu k\u00fcndigen und das gemietete Fahrrad oder die Ausr\u00fcstung dem Mieter abzunehmen. Mit Abschluss des Mietvertrags stimmt der Mieter ausdr\u00fccklich zu, keinen Einspruch gegen die Entscheidung des Vermieters aus dem vorstehenden Satz zu erheben. Der Vermieter kann die Rechte aus dieser Bedingung geltend machen.\n\n10.2 Der Mieter kann den Vertrag jederzeit k\u00fcndigen und das Fahrrad (die Ausr\u00fcstung) an den Vermieter zur\u00fcckgeben, wenn das Fahrrad oder die Ausr\u00fcstung einen Sachmangel aufweist, der eine reibungslose und sichere Nutzung nicht erm\u00f6glicht und der Vermieter kein Ersatzfahrrad oder keine Ersatzausr\u00fcstung hat. In diesem Fall erstattet der Vermieter die Miete und etwaige andere zus\u00e4tzliche Zahlungen anteilig f\u00fcr die Zeit, in der der Mieter das Fahrrad (die Ausr\u00fcstung) nicht nutzen konnte.\n\n10.3. Wenn der Vermieter w\u00e4hrend der Mietdauer feststellt, dass die Nutzung des Fahrrads entgegen diesen Bedingungen erfolgt, kann der Vermieter das Mietverh\u00e4ltnis einseitig k\u00fcndigen, und der Mieter ist in diesem Fall verpflichtet, das Fahrrad sofort zur\u00fcckzugeben.\n\n<strong>Artikel 11<\/strong>\n\n<strong>Gerichtsbarkeit f\u00fcr Streitigkeiten:<\/strong>\n\n11.1. Diese Bedingungen unterliegen dem Recht der Republik Slowenien. Alle Streitigkeiten hinsichtlich ihrer Umsetzung und ihrer Folgen unterliegen der Gerichtsbarkeit der zust\u00e4ndigen slowenischen Gerichte, denen die Parteien ausdr\u00fccklich die Zust\u00e4ndigkeit \u00fcbertragen, auch im Falle eines Schiedsverfahrens, der Beteiligung Dritter als B\u00fcrgen oder Mitbeklagte.\n\n11.2. Der Vermieter und der Mieter werden versuchen, alle Streitigkeiten \u00fcber die Umsetzung und die Folgen dieser Bedingungen einvernehmlich zu l\u00f6sen. Wenn der Streit auf diese Weise nicht gel\u00f6st werden kann, werden der Vermieter und der Mieter versuchen, den Streit durch Mediation und andere alternative Streitbeilegungsmethoden zu l\u00f6sen. Wenn dies nicht m\u00f6glich ist, ist das sachlich und \u00f6rtlich zust\u00e4ndige Amtsgericht in Koper f\u00fcr die Streitbeilegung zust\u00e4ndig.\n\n<strong>Artikel 12<\/strong>\n\n<strong>Auslegung dieses Dokuments:<\/strong>\n\nSollte sich herausstellen, dass eine Bestimmung dieses Dokuments ganz oder teilweise ung\u00fcltig oder nicht durchsetzbar ist, wird diese als null oder nicht durchsetzbar betrachtet, die \u00fcbrigen Bestimmungen bleiben jedoch g\u00fcltig und durchsetzbar.\n\n<strong>Preisliste im Falle von Sch\u00e4den an einem Trekkingrad<\/strong>\n<ul>\n \t<li>Brems-Schalthebel mit Hydraulikbremsleitung 80 \u20ac<\/li>\n \t<li>Kette 30 \u20ac<\/li>\n \t<li>Verschmutzung oder Besch\u00e4digung der Bremsbel\u00e4ge 20 \u20ac pro Paar<\/li>\n \t<li>Vordere Scheibensch\u00e4den 35 \u20ac<\/li>\n \t<li>Hintere Scheibensch\u00e4den 35 \u20ac<\/li>\n \t<li>Vors\u00e4tzliche Reifenbesch\u00e4digung 25 \u20ac<\/li>\n \t<li>Hinterer Umwerfer 35 \u20ac<\/li>\n \t<li>Pedalsch\u00e4den 25 \u20ac<\/li>\n \t<li>Vorderradbesch\u00e4digung 40 \u20ac<\/li>\n \t<li>Hinterradbesch\u00e4digung 40 \u20ac<\/li>\n \t<li>Besch\u00e4digung des Displays (RIDE CONTROL DASH FULL COLOUR LCD SCREEN) 150 \u20ac<\/li>\n<\/ul>\n*Die Preisliste beinhaltet Ersatzteile und Mehrwertsteuer.\n\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>ALLGEMEINE MIETBEDINGUNGEN \u2013 E-BIKES ALLGEMEINE MIETBEDINGUNGEN \u2013 E-BIKES Artikel 1 Diese allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen (im Folgenden: Bedingungen) definieren die Bedingungen f\u00fcr das Mieten und Verwenden von Fahrr\u00e4dern sowie die Pflichten des Vermieters und des Mieters. Diese Bedingungen sind f\u00fcr den Vermieter und den Mieter als vertragliche Bestimmungen bindend, gem\u00e4\u00df Artikel 120 des Obligationengesetzes (Amtsblatt der RS, [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"_siteseo_robots_primary_cat":"","footnotes":""},"class_list":["post-2610","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/ihunt-rent.si\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/2610","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/ihunt-rent.si\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/ihunt-rent.si\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/ihunt-rent.si\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/ihunt-rent.si\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=2610"}],"version-history":[{"count":5,"href":"https:\/\/ihunt-rent.si\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/2610\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":2630,"href":"https:\/\/ihunt-rent.si\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/2610\/revisions\/2630"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/ihunt-rent.si\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=2610"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}