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Allgemeine Mietbedingungen

  1. Allgemeine Mietbedingungen
Ein Fahrrad kann von einer Person über 18 Jahren mit einem gültigen Fahrradführerschein gemietet werden. Der im Vertrag angegebene Mieter ist für die Folgen etwaiger Vertragsverletzungen verantwortlich. Das Fahrrad wird vom im Vertrag angegebenen Mieter bedient. Das Fahrrad darf nicht untervermietet oder einer anderen Person zur Nutzung überlassen werden. Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrrad sorgfältig zu behandeln. Etwaige Strafen gehen zu Lasten des Mieters. Eine Verlängerung der Miete ist ohne vorherige Zustimmung des Fahrradbesitzers nicht möglich. Der Mietvertrag tritt mit der Unterzeichnung des Mietvertrags durch beide Vertragsparteien, der Zahlung des gesamten Mietbetrags und der Hinterlegung der Kaution in Kraft.
  1. Zahlungen und Zuschläge
Die gesamte voraussichtliche Miete muss bei der Abholung des Fahrrads bezahlt werden. Die Zahlung kann in bar oder auf unser Bankkonto, IBAN SI56 1010 0003 9715 869 (bei der INTESA SANPAOLO Bank), erfolgen. Die Zahlung kann auch mit Zahlungskarten erfolgen.
  1. Abholung und Rückgabe des Fahrrads
Fahrradabholung: ab 9:00 Uhr Fahrradrückgabe bis 17:00 Uhr oder nach Vereinbarung. Wenn das Fahrrad nicht zur vereinbarten Zeit zurückgegeben wird, wird dem Mieter eine zusätzliche volle Mietgebühr von 50 EUR berechnet. Bei der Rückgabe führen beide Parteien eine dokumentierte Inspektion des Fahrrads durch und überprüfen den Zustand des Fahrrads im Vergleich zum Übernahmeprotokoll. Im Falle einer Meinungsverschiedenheit wird der Streitgegenstand dokumentiert, und der Streit kann vor das zuständige Gericht in Koper gebracht werden.
  1. Verantwortung des Mieters
Der Mieter muss das Fahrrad bei jedem Verlassen abschließen. Der Mieter haftet uneingeschränkt:
  • für Schäden am Fahrrad, die nicht durch einen Unfall entstanden sind,
  • für Schäden und Strafen, die durch Nichteinhaltung von Vorschriften, Gesetzen, Regeln… entstehen. Der Mieter haftet materiell und strafrechtlich auch nach Abschluss der Mietzeit, unabhängig davon, wann die Benachrichtigung über das Vergehen oder die Strafen eintrifft.
Alle Eingriffe am Fahrrad ohne vorherige Absprache mit dem Vermieter sind untersagt und Reparaturkosten werden nicht anerkannt. Im Falle eines Defekts des Fahrrads oder der Ausrüstung aufgrund von Abnutzung oder technischen Mängeln trägt der Vermieter die Reparaturkosten, wobei die Durchführung der Reparatur und die Zahlung mit dem Mieter vereinbart werden müssen. Im Falle einer Panne des Fahrrads muss der Mieter den Vermieter unverzüglich benachrichtigen (Tel.: +386 599 747 75), um gemeinsam über das weitere Vorgehen zu entscheiden. Wenn der Defekt nicht durch den Mieter verursacht wurde und nach Vereinbarung mit dem Vermieter in einer geeigneten Werkstatt behoben wurde, muss der Mieter bei der Rückgabe des Fahrrads die Originalrechnung vorlegen, die auf den Fahrradbesitzer ausgestellt sein muss. Nur in diesem Fall erstattet der Vermieter dem Mieter die entstandenen Kosten.
  1. Kaution
Bei der Abholung des Fahrrads kann der Vermieter eine Kaution von 100 € verlangen, die für die Kosten einer neuen Batterie (aufgrund eines Defekts) oder für Fahrraddamages verwendet wird, falls dies als notwendig erachtet wird. Wenn die Kaution aus verschiedenen Gründen nicht hinterlegt wird, muss sie im Falle eines Unfalls bei der Rückgabe des Fahrrads bezahlt werden. Die Kosten für die Reparatur des beschädigten Fahrzeugs und der Ausrüstung richten sich nach der Preisliste für Originalersatzteile und Dienstleistungen autorisierter Werkstätten.