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Ihunt Rent

ALLGEMEINE MIETBEDINGUNGEN – E-BIKES

ALLGEMEINE MIETBEDINGUNGEN – E-BIKES Artikel 1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: Bedingungen) definieren die Bedingungen für das Mieten und Verwenden von Fahrrädern sowie die Pflichten des Vermieters und des Mieters. Diese Bedingungen sind für den Vermieter und den Mieter als vertragliche Bestimmungen bindend, gemäß Artikel 120 des Obligationengesetzes (Amtsblatt der RS, Nr. 97/2007). Artikel 2 ALLGEMEINE BEDINGUNGEN In diesen Bedingungen haben die einzelnen Ausdrücke die folgende Bedeutung:
  • Die Fahrräder sind Eigentum des Vermieters;
  • Die Mietstation ist der Ort, an dem das Vertragsverhältnis für die Anmietung des Fahrrads und der Fahrradausrüstung (im Folgenden: Fahrrad) begründet wird und der Punkt, an dem das Fahrrad gemietet und zurückgegeben wird;
  • Der Vermieter ist STF d.o.o., Hrpelje na Gorici 25, 6240 Kozina;
  • Der Mieter ist die Person, die das Fahrrad mietet;
  • Die Website ist unter der Webadresse http://ihunt-rent.si zugänglich.
Artikel 3 Die Bedingungen sind auf der Website http://ihunt-rent.si veröffentlicht und bilden einen integralen Bestandteil des Mietverhältnisses zwischen dem Vermieter und jedem Mieter. Der Vermieter behält sich das Recht vor, die Bedingungen zu ändern oder zu ergänzen. Sofern nicht anders angegeben, treten die geänderten Bedingungen am Tag ihrer Veröffentlichung auf der Website in Kraft.
Artikel 4 Die Anmietung von Fahrrädern bei STF d.o.o. (im Folgenden „der Vermieter“) wird durch diese allgemeinen Mietbedingungen, den mit STF d.o.o. abgeschlossenen Fahrradmietvertrag (im Folgenden „der Vertrag“), die offizielle Preisliste von STF d.o.o. und das korrekt ausgefüllte und unterzeichnete Übergabeprotokoll, das Teil des Fahrradmietvertrags ist, geregelt. Artikel 5 Das Vertragsverhältnis wird begründet, wenn der Vermieter und der Mieter den Vertrag und das Übergabeprotokoll ausfüllen und unterzeichnen. Der Vertrag und das Übergabeprotokoll werden an der Mietstation erhalten und ausgefüllt. Wenn der Vertrag oder das Übergabeprotokoll nicht vollständig ausgefüllt ist, kann der Vermieter den Mieter zur Ergänzung auffordern. Wenn der Mieter die Ergänzung nicht rechtzeitig vornimmt oder die Ergänzung unvollständig ist, kann der Vermieter das Vertragsverhältnis gemäß diesen Bedingungen einseitig kündigen. Artikel 6 6.1. Der Mieter muss dem Vermieter ein gültiges persönliches Dokument vorlegen, das der Vermieter bis zur Rückgabe des Fahrrads aufbewahren kann (zum Zweck des Kopierens oder Aufzeichnens der erforderlichen Identifikationsdaten). 6.2. Der Mieter verpflichtet sich, bei Abschluss des Vertrags wahre persönliche Daten anzugeben. 6.3. Der Mieter, der das gemietete Fahrrad nutzen wird, muss die Bedingungen erfüllen, die vom Vertreter des Vermieters an der Mietstation für eine gültige Anmietung erforderlich sind. 6.4. Die Fahrradvermietung ist kostenpflichtig. Die Preisliste für die Vermietung und andere damit verbundene Kosten sind auf der Website http://ihunt.si veröffentlicht. 6.5. Das Fahrrad darf nur von Erwachsenen benutzt werden. Minderjährige dürfen das Fahrrad nur unter Aufsicht eines Erwachsenen benutzen, der die Verantwortung für etwaige Schäden übernimmt, die der Minderjährige einer dritten Person oder sich selbst zufügt. 6.6. Der Vertreter des Vermieters kann die Herausgabe des Fahrrads an eine Person verweigern, die nach seiner Meinung nicht in der Lage ist, das Fahrrad zu fahren, wie es das Straßenverkehrssicherheitsgesetz (ZVCP-1) vorschreibt, oder aus einem anderen berechtigten Grund. 6.7. Wenn derselbe Mieter wiederholt gegen diese Bedingungen verstößt, hat der Vermieter das Recht, ihm den Zugang zum Fahrrad für einen bestimmten oder unbestimmten Zeitraum zu verwehren. Artikel 7 Methode zur Nutzung der Mietdienste: 7.1. Der Kunde besucht die Mietstation des Vermieters während der Arbeitszeit oder der Vermieter liefert das Fahrrad/die Fahrräder an den gewünschten Abholort des Kunden. Der Kunde legt ein gültiges persönliches Dokument vor, vereinbart mit dem Vertreter des Vermieters alle Mietbedingungen, unterzeichnet den Fahrradmietvertrag und füllt das Übergabeprotokoll korrekt aus und unterzeichnet es. Wenn eine Gruppe von Kunden mehrere Fahrräder mieten möchte, können diese Dokumente von einem Mieter im Namen der Gruppe unterzeichnet werden, aber er muss auch dem Vermieter alle erforderlichen Identifikationsdaten aller Mieter zur Verfügung stellen. 7.2. Bei der Übergabe des Fahrrads führen der Mieter und der Vertreter des Vermieters gemeinsam eine Inspektion des Fahrrads durch. Bei der Übernahme des Fahrrads bestätigt der Mieter den Zustand des Fahrrads durch Unterzeichnung des Übergabeprotokolls oder erkennt einen geringfügigen zulässigen Mangel an, wenn dieser durch normale Abnutzung verursacht wurde und kein Risiko für den Betrieb des Fahrrads darstellt. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter jeden Mangel am Fahrrad und an der Fahrradausrüstung mitzuteilen, den er vor dem Verlassen der Mietstation bemerkt. 7.3. Der Mieter, der ein Fahrrad in gutem und technisch einwandfreiem Zustand übernimmt, muss es am vereinbarten Ort im gleichen Zustand zurückgeben (unter Berücksichtigung der zulässigen Abnutzung, wie z.B. erwarteter Schmutz am Fahrrad). 7.4. Der Mieter verpflichtet sich, das gemietete Fahrrad rechtzeitig und spätestens bis zur vereinbarten Zeit, wie im Mietvertrag festgelegt, zurückzugeben. 7.5. Im Falle einer Verspätung bei der Rückgabe des gemieteten Fahrrads wird eine Vertragsstrafe in Höhe des Mietpreises für einen zusätzlichen Tag fällig. 7.6. Der Mieter, der das gemietete Fahrrad oder die Ausrüstung in nicht funktionsfähigem oder beschädigtem Zustand zurückgibt, kann das Fahrrad gegen ein anderes, voll funktionsfähiges, bis zum Ende der Mietdauer austauschen. In diesem Fall muss der Mieter den Vermieter sofort über die Gründe für den Schaden am Fahrrad informieren. Ein solcher Austausch von Fahrrad oder Ausrüstung erfolgt je nach Verfügbarkeit von Fahrrädern und Ausrüstung beim Vermieter, unabhängig davon, ob das Ersatzfahrrad oder die Ausrüstung unterschiedliche Eigenschaften im Vergleich zum ausgetauschten hat. Wenn der Vermieter kein Ersatzfahrrad (Ausrüstung) zur Verfügung hat, ist er nicht verpflichtet, dem Mieter eine Rückerstattung zu gewähren, wenn weniger als 2 Stunden bis zum Ende der Miete verbleiben. Andernfalls wird dem Mieter ein anteiliger Teil der Miete zurückerstattet. Der Vermieter beachtet die in diesem Punkt genannten Regeln, wenn das zurückgegebene Fahrrad oder die Ausrüstung nicht aufgrund vorsätzlichen Verhaltens des Mieters beschädigt wurde. 7.7. Bei der Rückgabe des Fahrrads und/oder der Ausrüstung erstellen und unterzeichnen der Mieter und der Vermieter das Übergabeprotokoll und dokumentieren etwaige Schäden an den gemieteten und zurückgegebenen Gegenständen. Wenn der Mieter das Übergabeprotokoll nicht unterschreiben möchte oder den Feststellungen des Vermieters nicht zustimmt, hat letzterer das Recht, gemäß den Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen zu handeln, insbesondere denen, die sich auf die Zahlung von Schadenersatz und die Kaution beziehen. 7.8. Bei der Abholung des Fahrrads kann der Vermieter vom Mieter die Zahlung einer Kaution in Höhe von 100 € in bar verlangen. Die Kaution wird vollständig zurückerstattet, wenn das gemietete Fahrrad unbeschädigt und pünktlich zurückgegeben wird. 7.9. Wenn die Kaution nicht ausreicht, um die Reparatur oder den Ersatz des Fahrrads zu decken, ist der Mieter verpflichtet, den Schaden, den er dem Vermieter verursacht hat, vollständig zu ersetzen. Artikel 8 Nutzungsbedingungen 8.1. Der Mieter darf das Fahrrad auf eigene Gefahr nur als gewöhnliches Fortbewegungsmittel im normalen Straßenverkehr und in einer Weise verwenden, die für durchschnittliche Sportbegeisterte üblich ist. Der Mieter muss das Fahrrad und die Fahrradausrüstung mit Sorgfalt und Vorsicht behandeln. 8.2. Die Nutzung des Fahrrads erfordert eine entsprechende körperliche Fitness des Mieters. Mit Abschluss des Mietvertrags und anderer Dokumente übernimmt der Mieter die volle Verantwortung dafür, dass er körperlich und geistig in der Lage ist, das Fahrrad zu verwenden und zu bedienen, und übernimmt damit auch die volle Verantwortung für Schäden, die aus seiner mangelnden Fähigkeit resultieren. 8.3. Der Mieter muss die Gebrauchsanweisungen beachten und die geltenden Straßenverkehrsregeln einhalten. Der Vermieter, bei dem der Mieter das Fahrrad mietet, haftet nicht für die Folgen (z.B. Schäden oder Geldstrafen) einer unsachgemäßen Nutzung des Fahrrads und der Fahrradausrüstung und der Nichteinhaltung der geltenden Straßenverkehrsregeln durch den Mieter. 8.4. Der Mieter ist verpflichtet:
  • den Service mit der notwendigen Vorsicht, Sorgfalt und Umsicht unter Berücksichtigung dieser Nutzungsbedingungen zu nutzen;
  • das Fahrrad zu überwachen;
  • das Fahrrad so zu behandeln, dass Schäden, Zerstörung oder Verlust ausgeschlossen sind;
8.5. Geeignete Nutzung schließt aus:
  • jede Nutzung des Fahrrads in einer Weise, die den Benutzer oder Dritte gefährdet;
  • jede Demontage oder der Versuch einer Demontage des gesamten Fahrrads oder eines Teils davon;
  • die Nutzung des Fahrrads und der Ausrüstung bei Sportveranstaltungen;
  • die Nutzung des Fahrrads zu kommerziellen Zwecken oder die Untervermietung des Fahrrads;
  • die Nutzung des Fahrrads zum Transport gefährlicher Stoffe, illegaler Waren, Personen oder Eigentum gegen Bezahlung;
  • das Fahren unter Alkoholeinfluss, Beruhigungsmitteln, Schlafmitteln oder anderen Substanzen, die die Fahrfähigkeit des Fahrers beeinträchtigen können;
  • jede andere ähnliche Missbrauchshandlung.
8.6. Um die Reservierung zu bestätigen, müssen Sie den gesamten Betrag bezahlen. 8.7. Stornierung. Bei Stornierung der Reservierung, die mindestens 5 Tage vor dem Mietbeginn vorgenommen wurde, wird die Zahlung nach Abzug der Überweisungskosten (5% der gesamten Zahlung) vollständig zurückerstattet; bei Stornierung in den letzten 4 Tagen wird der gesamte Betrag einbehalten. Artikel 9 Haftung des Mieters für Schäden: 9.1. Während der Mietdauer haftet der Mieter für jeden Vorfall oder für alle Schäden, die ihm selbst, Dritten oder deren Eigentum durch die Nutzung des Fahrrads des Vermieters entstehen. 9.2. Im Falle eines Schadens am Fahrrad, der auf unsachgemäße Nutzung des Fahrrads oder der Ausrüstung zurückzuführen ist, muss der Mieter dem Vermieter den Schadensersatz in Höhe des entstandenen Schadens zahlen. Der Schaden wird vom Vertreter des Vermieters bei der Rückgabe des Fahrrads und der Ausrüstung gemäß der Preisliste für neue Fahrräder und Ausrüstung bewertet, unter Berücksichtigung der normalen Abnutzung des Fahrrads und der Ausrüstung bis zum Zeitpunkt der Übergabe an den Mieter. Die Reparaturpreisliste ist bei STF d.o.o. und auf der Website http://ihunt-rent.si veröffentlicht. 9.3. Im Falle eines Diebstahls des Fahrrads oder der Fahrradausrüstung durch den Mieter oder einer nicht erfolgten Rückgabe oder einer irreparablen Beschädigung muss der Mieter dem Vermieter eine Entschädigung in Höhe des Wertes eines neuen Fahrrads und der Fahrradausrüstung gemäß der Preisliste für neue Fahrräder und Ausrüstung zahlen. 9.4. Wenn das gemietete Fahrrad nicht rechtzeitig zurückgegeben wird oder der Mieter den Vermieter nicht über eine unvorhergesehene Verzögerung informiert, wird davon ausgegangen, dass der Mieter das Fahrrad unrechtmäßig angeeignet hat. Der Vermieter ist berechtigt, die Polizei und andere zuständige Behörden zu benachrichtigen. 9.5. Im Falle eines Diebstahls des Fahrrads oder der Fahrradausrüstung durch eine dritte Person oder einer Beschädigung des Fahrrads und der Ausrüstung bei einem Verkehrsunfall, der von der Polizei untersucht wird, muss der Mieter dem Vermieter eine Kopie des Polizeiberichts und einen Diebstahlbericht vorlegen und dem Vermieter innerhalb von 5 Tagen nach dem Tag des Diebstahls eine Kaution in Höhe des Preises gemäß der Preisliste für neue Fahrräder und Ausrüstung zahlen, unter Berücksichtigung der normalen Abnutzung des Fahrrads und der Ausrüstung bis zum Zeitpunkt der Übergabe an den Mieter. Die Kaution wird dem Mieter nur im Falle der Rückgabe der gestohlenen Ausrüstung zurückerstattet. Andernfalls wird der Betrag als vereinbarte Entschädigung einbehalten. 9.6. Das Fahrrad bleibt in vollem Umfang in der ausschließlichen Verantwortung des Mieters, bis der Vermieter eine Kopie der Strafanzeige erhält. Artikel 10 Vertragskündigung: 10.1 Im Falle eines Verstoßes des Mieters gegen eine Bestimmung dieser allgemeinen Mietbedingungen, des abgeschlossenen Fahrradmietvertrags mit STF d.o.o. oder des Übergabeprotokolls hat der Vermieter das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und das gemietete Fahrrad oder die Ausrüstung dem Mieter abzunehmen. Mit Abschluss des Mietvertrags stimmt der Mieter ausdrücklich zu, keinen Einspruch gegen die Entscheidung des Vermieters aus dem vorstehenden Satz zu erheben. Der Vermieter kann die Rechte aus dieser Bedingung geltend machen. 10.2 Der Mieter kann den Vertrag jederzeit kündigen und das Fahrrad (die Ausrüstung) an den Vermieter zurückgeben, wenn das Fahrrad oder die Ausrüstung einen Sachmangel aufweist, der eine reibungslose und sichere Nutzung nicht ermöglicht und der Vermieter kein Ersatzfahrrad oder keine Ersatzausrüstung hat. In diesem Fall erstattet der Vermieter die Miete und etwaige andere zusätzliche Zahlungen anteilig für die Zeit, in der der Mieter das Fahrrad (die Ausrüstung) nicht nutzen konnte. 10.3. Wenn der Vermieter während der Mietdauer feststellt, dass die Nutzung des Fahrrads entgegen diesen Bedingungen erfolgt, kann der Vermieter das Mietverhältnis einseitig kündigen, und der Mieter ist in diesem Fall verpflichtet, das Fahrrad sofort zurückzugeben. Artikel 11 Gerichtsbarkeit für Streitigkeiten: 11.1. Diese Bedingungen unterliegen dem Recht der Republik Slowenien. Alle Streitigkeiten hinsichtlich ihrer Umsetzung und ihrer Folgen unterliegen der Gerichtsbarkeit der zuständigen slowenischen Gerichte, denen die Parteien ausdrücklich die Zuständigkeit übertragen, auch im Falle eines Schiedsverfahrens, der Beteiligung Dritter als Bürgen oder Mitbeklagte. 11.2. Der Vermieter und der Mieter werden versuchen, alle Streitigkeiten über die Umsetzung und die Folgen dieser Bedingungen einvernehmlich zu lösen. Wenn der Streit auf diese Weise nicht gelöst werden kann, werden der Vermieter und der Mieter versuchen, den Streit durch Mediation und andere alternative Streitbeilegungsmethoden zu lösen. Wenn dies nicht möglich ist, ist das sachlich und örtlich zuständige Amtsgericht in Koper für die Streitbeilegung zuständig. Artikel 12 Auslegung dieses Dokuments: Sollte sich herausstellen, dass eine Bestimmung dieses Dokuments ganz oder teilweise ungültig oder nicht durchsetzbar ist, wird diese als null oder nicht durchsetzbar betrachtet, die übrigen Bestimmungen bleiben jedoch gültig und durchsetzbar. Preisliste im Falle von Schäden an einem Trekkingrad
  • Brems-Schalthebel mit Hydraulikbremsleitung 80 €
  • Kette 30 €
  • Verschmutzung oder Beschädigung der Bremsbeläge 20 € pro Paar
  • Vordere Scheibenschäden 35 €
  • Hintere Scheibenschäden 35 €
  • Vorsätzliche Reifenbeschädigung 25 €
  • Hinterer Umwerfer 35 €
  • Pedalschäden 25 €
  • Vorderradbeschädigung 40 €
  • Hinterradbeschädigung 40 €
  • Beschädigung des Displays (RIDE CONTROL DASH FULL COLOUR LCD SCREEN) 150 €
*Die Preisliste beinhaltet Ersatzteile und Mehrwertsteuer.